Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BStG 1971;Rechtssatz
Nach der Stammfassung des HlG 1989, BGBl Nr 135/1989, hatte der Bundesminister den Trassenverlauf (ua) "nach den Erfordernissen eines leistungsfähigen Eisenbahnverkehrs" zu bestimmen. Die Bedachtnahme (auch) auf die Wirtschaftlichkeit wurde erstmals durch die HlG-Novelle BGBl Nr 655/1994 gesetzlich ausdrücklich normiert; demnach sollte die Bestimmung der Trasse (ua) "nach den Erfordernissen einer leistungsfähigen und wirtschaftlichen Eisenbahn" erfolgen. Die Materialien (RV 1670 BlgNR 18. GP, S 4) sehen darin eine Klarstellung, dass die zu berücksichtigenden öffentlichen Interessen auch die Erfordernisse einer wirtschaftlichen Eisenbahn umfassen und verweisen auf eine "Anlehnung an das Bundesstraßengesetz".Nach der Stammfassung des HlG 1989, Bundesgesetzblatt Nr 135 aus 1989,, hatte der Bundesminister den Trassenverlauf (ua) "nach den Erfordernissen eines leistungsfähigen Eisenbahnverkehrs" zu bestimmen. Die Bedachtnahme (auch) auf die Wirtschaftlichkeit wurde erstmals durch die HlG-Novelle Bundesgesetzblatt Nr 655 aus 1994, gesetzlich ausdrücklich normiert; demnach sollte die Bestimmung der Trasse (ua) "nach den Erfordernissen einer leistungsfähigen und wirtschaftlichen Eisenbahn" erfolgen. Die Materialien Regierungsvorlage 1670 BlgNR 18. GP, S 4) sehen darin eine Klarstellung, dass die zu berücksichtigenden öffentlichen Interessen auch die Erfordernisse einer wirtschaftlichen Eisenbahn umfassen und verweisen auf eine "Anlehnung an das Bundesstraßengesetz".
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2011030219.X05Im RIS seit
13.01.2014Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017