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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Ein rechtskräftiger wasserrechtlicher Bewilligungsbescheid betreffend eine bestimmte Einwirkung auf Gewässer derogiert einem sachgleichen wasserpolizeilichen Auftrag betreffend die Unterbindung der genannten Einwirkung materiell (E 20. Februar 1997, 96/07/0105, B 11. Dezember 2003, 2002/07/0158). Damit ergibt sich durch den wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid während des anhängigen Berufungsverfahrens sehr wohl eine Änderung der Sachlage, die von der belBeh zu berücksichtigen gewesen wäre. Jedenfalls konnte die belBeh angesichts der materiellen Derogation die Berufung der beschwerdeführenden Partei nicht mehr zur Gänze als unbegründet abweisen.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2010070241.X03Im RIS seit
25.12.2013Zuletzt aktualisiert am
23.06.2015