RS Vwgh 2013/12/4 2013/07/0096

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Veröffentlicht am 04.12.2013
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

ALSAG 1989 §10 Abs1;
AVG §56;
VwRallg;

Rechtssatz

Sind die das Feststellungsverfahren gemäß § 10 Abs. 1 AlSAG 1989 einleitenden Fragen nicht auf außerhalb der Deponie gelagerte Abfälle gerichtet, so sind solche Abfälle vom Feststellungsantrag gar nicht umfasst (vgl. E 26. Juli 2012, 2010/07/0215).Sind die das Feststellungsverfahren gemäß Paragraph 10, Absatz eins, AlSAG 1989 einleitenden Fragen nicht auf außerhalb der Deponie gelagerte Abfälle gerichtet, so sind solche Abfälle vom Feststellungsantrag gar nicht umfasst vergleiche E 26. Juli 2012, 2010/07/0215).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2013070096.X01

Im RIS seit

26.12.2013

Zuletzt aktualisiert am

21.02.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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