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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragRechtssatz
Der Eigentümer einer von der Bauführung selbst in Anspruch genommenen Liegenschaft ist nicht Nachbar und hat daher auch keine Nachbarrechte (Hinweis E 16. März 1995, 94/06/0032). Ihm kann sohin auch nicht Präklusion iSd § 134 Abs. 3 Wr BauO entgegengehalten werden.Der Eigentümer einer von der Bauführung selbst in Anspruch genommenen Liegenschaft ist nicht Nachbar und hat daher auch keine Nachbarrechte (Hinweis E 16. März 1995, 94/06/0032). Ihm kann sohin auch nicht Präklusion iSd Paragraph 134, Absatz 3, Wr BauO entgegengehalten werden.
Schlagworte
Baurecht Grundeigentümer RechtsnachfolgerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2010050207.X03Im RIS seit
26.12.2013Zuletzt aktualisiert am
24.04.2014