RS Vwgh 2013/12/10 2010/05/0207

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.12.2013
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Index

L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/05/0073 E 19. März 1991 RS 1

Stammrechtssatz

Bei der Frage eines bestimmten Grenzverlaufes handelt es sich im Baubewilligungsverfahren um eine Vorfrage, sofern der Grenzverlauf für das Vorhaben rechtlich erheblich ist (Hinweis 19.12.1985, 82/06/0183).

Schlagworte

Baubewilligung BauRallg6 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2010050207.X02

Im RIS seit

26.12.2013

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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