RS Vwgh 2013/12/10 2010/05/0134

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.12.2013
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Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO NÖ 1996 §6 Abs2 Z2;
BauO NÖ 1996 §6;
BauRallg;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Mit den vom Nachbarn behaupteten Erschütterungen auf seinem Grundstück durch die Öffnung des Baugrundstückes für den öffentlichen Verkehr hat der Nachbar eine relevante Einwendung iSd § 6 Abs. 2 NÖ BauO 1996 erhoben. Zwar ist der PKW-Abstellplatz selbst nicht Gegenstand des in Rede stehenden Baubewilligungsverfahrens. Dies gilt aber nicht für die über das Baugrundstück führende Zufahrt zum PKW-Abstellplatz. Diese Zufahrt ist Gegenstand des vorliegenden Bauprojektes, weshalb der Nachbar Erschütterungen aus der Inanspruchnahme der Zufahrt im Baubewilligungsverfahren geltend machen konnte. Zur Beurteilung der damit verbundenen Immissionen wäre die Bauwerberin im Hinblick auf § 6 Abs. 2 Z 2 NÖ BauO 1996, letzter Halbsatz, allerdings zur Präzisierung ihres Bauansuchens in Bezug auf das Ausmaß der Inanspruchnahme dieser Zufahrt aufzufordern.Mit den vom Nachbarn behaupteten Erschütterungen auf seinem Grundstück durch die Öffnung des Baugrundstückes für den öffentlichen Verkehr hat der Nachbar eine relevante Einwendung iSd Paragraph 6, Absatz 2, NÖ BauO 1996 erhoben. Zwar ist der PKW-Abstellplatz selbst nicht Gegenstand des in Rede stehenden Baubewilligungsverfahrens. Dies gilt aber nicht für die über das Baugrundstück führende Zufahrt zum PKW-Abstellplatz. Diese Zufahrt ist Gegenstand des vorliegenden Bauprojektes, weshalb der Nachbar Erschütterungen aus der Inanspruchnahme der Zufahrt im Baubewilligungsverfahren geltend machen konnte. Zur Beurteilung der damit verbundenen Immissionen wäre die Bauwerberin im Hinblick auf Paragraph 6, Absatz 2, Ziffer 2, NÖ BauO 1996, letzter Halbsatz, allerdings zur Präzisierung ihres Bauansuchens in Bezug auf das Ausmaß der Inanspruchnahme dieser Zufahrt aufzufordern.

Schlagworte

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6 Baurecht Nachbar

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2010050134.X02

Im RIS seit

27.12.2013

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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