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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Mit den vom Nachbarn behaupteten Erschütterungen auf seinem Grundstück durch die Öffnung des Baugrundstückes für den öffentlichen Verkehr hat der Nachbar eine relevante Einwendung iSd § 6 Abs. 2 NÖ BauO 1996 erhoben. Zwar ist der PKW-Abstellplatz selbst nicht Gegenstand des in Rede stehenden Baubewilligungsverfahrens. Dies gilt aber nicht für die über das Baugrundstück führende Zufahrt zum PKW-Abstellplatz. Diese Zufahrt ist Gegenstand des vorliegenden Bauprojektes, weshalb der Nachbar Erschütterungen aus der Inanspruchnahme der Zufahrt im Baubewilligungsverfahren geltend machen konnte. Zur Beurteilung der damit verbundenen Immissionen wäre die Bauwerberin im Hinblick auf § 6 Abs. 2 Z 2 NÖ BauO 1996, letzter Halbsatz, allerdings zur Präzisierung ihres Bauansuchens in Bezug auf das Ausmaß der Inanspruchnahme dieser Zufahrt aufzufordern.Mit den vom Nachbarn behaupteten Erschütterungen auf seinem Grundstück durch die Öffnung des Baugrundstückes für den öffentlichen Verkehr hat der Nachbar eine relevante Einwendung iSd Paragraph 6, Absatz 2, NÖ BauO 1996 erhoben. Zwar ist der PKW-Abstellplatz selbst nicht Gegenstand des in Rede stehenden Baubewilligungsverfahrens. Dies gilt aber nicht für die über das Baugrundstück führende Zufahrt zum PKW-Abstellplatz. Diese Zufahrt ist Gegenstand des vorliegenden Bauprojektes, weshalb der Nachbar Erschütterungen aus der Inanspruchnahme der Zufahrt im Baubewilligungsverfahren geltend machen konnte. Zur Beurteilung der damit verbundenen Immissionen wäre die Bauwerberin im Hinblick auf Paragraph 6, Absatz 2, Ziffer 2, NÖ BauO 1996, letzter Halbsatz, allerdings zur Präzisierung ihres Bauansuchens in Bezug auf das Ausmaß der Inanspruchnahme dieser Zufahrt aufzufordern.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6 Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2010050134.X02Im RIS seit
27.12.2013Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017