RS Vwgh 2013/12/11 2012/08/0256

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Veröffentlicht am 11.12.2013
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Es entspricht schon dem Prinzip der Verfahrensökonomie, von einer neuerlichen Aufnahme bereits erhobener Beweise abzusehen.

Schlagworte

Ablehnung eines Beweismittels

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2012080256.X01

Im RIS seit

27.12.2013

Zuletzt aktualisiert am

30.04.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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