Index
40/01 VerwaltungsverfahrenRechtssatz
Es entspricht schon dem Prinzip der Verfahrensökonomie, von einer neuerlichen Aufnahme bereits erhobener Beweise abzusehen.
Schlagworte
Ablehnung eines BeweismittelsEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012080256.X01Im RIS seit
27.12.2013Zuletzt aktualisiert am
30.04.2014