RS Vwgh 2013/12/11 2012/08/0079

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.12.2013
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977;
AVG §66 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/08/0073 E 22. Oktober 2004 RS 2

Stammrechtssatz

Nach der ständigen, auf VS 4. Mai 1977, 0898/75, VwSlg 9315 A/1977, gestützten Rsp des VwGH ist der geltend gemachte Anspruch auf Arbeitslosengeld, sofern das Gesetz nichts Gegenteiliges bestimmt, zeitraumbezogen zu beurteilen (Hinweis E 22. Oktober 1996, Zl. 96/08/0125). Dies bedeutet, dass die für das Entstehen und das Erlöschen des Anspruches auf Arbeitslosengeld jeweils geltende Rechtslage zeitraumbezogen maßgebend ist (Hinweis E 19. Jänner 1999, Zl. 98/08/0310). Die Behörde hat daher die Sachlage und Rechtslage ab Antragstellung bis zur Erlassung des Bescheides -

gemäß § 66 Abs. 4 AVG bis zur Erlassung des Berufungsbescheides - zu berücksichtigen (Hinweis E 31. Mai 2000, Zl. 98/08/0280). gemäß Paragraph 66, Absatz 4, AVG bis zur Erlassung des Berufungsbescheides - zu berücksichtigen (Hinweis E 31. Mai 2000, Zl. 98/08/0280).

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2012080079.X01

Im RIS seit

30.01.2014

Zuletzt aktualisiert am

30.04.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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