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L94407 Krankenanstalt Spital TirolNorm
AVG §8;Rechtssatz
Da gemäß § 5 Abs. 3 erster Satz Tir KAG 1957 auch § 3 sinngemäß anzuwenden ist, hat nach dessen Abs. 5 auch bei einer wesentlichen Änderung einer Krankenanstalt "hinsichtlich des nach § 3a Abs. 2 lit. a in Verbindung mit Abs. 2a zu prüfenden Bedarfes" ua. "die gesetzliche Interessenvertretung der privaten Krankenanstalten" (lit. a) Parteistellung und die Befugnis zur Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Mit dem angefochtenen Bescheid wird der Wirtschaftskammer Tirol als gesetzlicher Interessenvertretung der privaten Krankenanstalten iSd. § 3 Abs. 5 Tir KAG 1957 zwar nur die Parteistellung in einem Verfahren nach § 5 Tir KAG 1957 verweigert und nicht über eine Änderung der Krankenanstalt selbst abgesprochen, zur Verteidigung ihrer durch das Gesetz eingeräumten Beschwerdebefugnis in einem derartigen Verfahren ist die Wirtschaftskammer Tirol aber jedenfalls berechtigt.Da gemäß Paragraph 5, Absatz 3, erster Satz Tir KAG 1957 auch Paragraph 3, sinngemäß anzuwenden ist, hat nach dessen Absatz 5, auch bei einer wesentlichen Änderung einer Krankenanstalt "hinsichtlich des nach Paragraph 3 a, Absatz 2, Litera a, in Verbindung mit Absatz 2 a, zu prüfenden Bedarfes" ua. "die gesetzliche Interessenvertretung der privaten Krankenanstalten" (Litera a,) Parteistellung und die Befugnis zur Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Mit dem angefochtenen Bescheid wird der Wirtschaftskammer Tirol als gesetzlicher Interessenvertretung der privaten Krankenanstalten iSd. Paragraph 3, Absatz 5, Tir KAG 1957 zwar nur die Parteistellung in einem Verfahren nach Paragraph 5, Tir KAG 1957 verweigert und nicht über eine Änderung der Krankenanstalt selbst abgesprochen, zur Verteidigung ihrer durch das Gesetz eingeräumten Beschwerdebefugnis in einem derartigen Verfahren ist die Wirtschaftskammer Tirol aber jedenfalls berechtigt.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete InteressenvertretungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012110227.X03Im RIS seit
28.01.2014Zuletzt aktualisiert am
15.02.2016