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L24009 Gemeindebedienstete WienBeachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2013/09/0139 E 17. Dezember 2013Rechtssatz
Bei einem über einen längeren Zeitraum fortgesetzten, aus zahlreichen Einzelhandlungen bestehenden Verhalten sind zumindest beispielsweise konkret bezeichnete Einzelakte anzuführen (vgl. E 3. September 2002, 99/09/0152).Bei einem über einen längeren Zeitraum fortgesetzten, aus zahlreichen Einzelhandlungen bestehenden Verhalten sind zumindest beispielsweise konkret bezeichnete Einzelakte anzuführen vergleiche E 3. September 2002, 99/09/0152).
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2013090138.X01Im RIS seit
05.02.2014Zuletzt aktualisiert am
29.07.2016