RS Vwgh 2013/12/17 2013/09/0138

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Veröffentlicht am 17.12.2013
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Index

L24009 Gemeindebedienstete Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

DO Wr 1994 §18 Abs1;
DO Wr 1994 §18 Abs2;
DO Wr 1994 §26 Abs1;
VStG §44a Z1 impl;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2013/09/0139 E 17. Dezember 2013

Rechtssatz

Bei einem über einen längeren Zeitraum fortgesetzten, aus zahlreichen Einzelhandlungen bestehenden Verhalten sind zumindest beispielsweise konkret bezeichnete Einzelakte anzuführen (vgl. E 3. September 2002, 99/09/0152).Bei einem über einen längeren Zeitraum fortgesetzten, aus zahlreichen Einzelhandlungen bestehenden Verhalten sind zumindest beispielsweise konkret bezeichnete Einzelakte anzuführen vergleiche E 3. September 2002, 99/09/0152).

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2013090138.X01

Im RIS seit

05.02.2014

Zuletzt aktualisiert am

29.07.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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