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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §2 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2013/09/0004 E 15. Februar 2013 RS 4Stammrechtssatz
Selbst wenn sich die Arbeitgeberin eine "endgültige" Beschäftigung des Ausländers vorbehalten haben sollte, so ändert dies doch nichts daran, dass diese Arbeitskraft offenkundig über ein bloßes Vorführen ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten VOR Aufnahme der Beschäftigung hinausgehend im abgelegenen Berggasthaus zumindest mit einem Anspruch auf Entlohnung ihrer Tätigkeit beschäftigt worden ist (Hinweis E 26. Februar 2009, 2009/09/0031).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2013090003.X04Im RIS seit
28.01.2014Zuletzt aktualisiert am
03.03.2014