RS Vwgh 2013/12/19 2013/03/0145

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Veröffentlicht am 19.12.2013
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Für die Beurteilung als Bescheid sind die objektiven Merkmale eines Schriftstückes maßgebend und nicht die subjektive Absicht der Behörde, von der das Schriftstück ausgegangen ist.

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2013030145.X03

Im RIS seit

21.03.2014

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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