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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Für die Beurteilung als Bescheid sind die objektiven Merkmale eines Schriftstückes maßgebend und nicht die subjektive Absicht der Behörde, von der das Schriftstück ausgegangen ist.
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle ErfordernisseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2013030145.X03Im RIS seit
21.03.2014Zuletzt aktualisiert am
02.07.2018