RS Vwgh 2013/12/19 2013/03/0145

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Veröffentlicht am 19.12.2013
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/17/0180 E 18. Oktober 2000 RS 1

Stammrechtssatz

Die Wiedergabe einer Rechtsansicht, von Tatsachen, der Hinweis auf Vorgänge des Verfahrens, Rechtsbelehrungen und dergleichen können nicht als verbindliche Erledigung, also nicht als Spruch iSd § 58 Abs 1 AVG gewertet werden.Die Wiedergabe einer Rechtsansicht, von Tatsachen, der Hinweis auf Vorgänge des Verfahrens, Rechtsbelehrungen und dergleichen können nicht als verbindliche Erledigung, also nicht als Spruch iSd Paragraph 58, Absatz eins, AVG gewertet werden.

Schlagworte

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2013030145.X02

Im RIS seit

21.03.2014

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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