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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §101 Abs3;Rechtssatz
Die formularmäßige Zusammenfassung mehrerer (isoliert rechtskraftfähiger) Bescheide ist zulässig. Doch sind die essentiellen Spruchbestandteile für sich gesondert anzuführen (vgl. Ritz, BAO4, § 198 Tz 8; sowie das hg. Erkenntnis vom 9. August 2001, 2001/16/0243). Der Hinweis gemäß § 101 Abs. 3 BAO gehört nicht zu den essentiellen Spruchbestandteilen, die zu jedem der isoliert rechtskraftfähigen Bescheide gesondert angeführt werden müssten.Die formularmäßige Zusammenfassung mehrerer (isoliert rechtskraftfähiger) Bescheide ist zulässig. Doch sind die essentiellen Spruchbestandteile für sich gesondert anzuführen vergleiche Ritz, BAO4, Paragraph 198, Tz 8; sowie das hg. Erkenntnis vom 9. August 2001, 2001/16/0243). Der Hinweis gemäß Paragraph 101, Absatz 3, BAO gehört nicht zu den essentiellen Spruchbestandteilen, die zu jedem der isoliert rechtskraftfähigen Bescheide gesondert angeführt werden müssten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012150039.X02Im RIS seit
21.02.2014Zuletzt aktualisiert am
23.05.2014