RS Vwgh 2013/12/19 2012/15/0036

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Veröffentlicht am 19.12.2013
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Der Annahme der Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung einer Abgabenschuld müssen entsprechende Tatsachenfeststellungen zugrunde liegen (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 20. Februar 1997, 95/15/0057, und vom 30. Oktober 2001, 96/14/0170).Der Annahme der Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung einer Abgabenschuld müssen entsprechende Tatsachenfeststellungen zugrunde liegen vergleiche die hg. Erkenntnisse vom 20. Februar 1997, 95/15/0057, und vom 30. Oktober 2001, 96/14/0170).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2012150036.X04

Im RIS seit

30.01.2014

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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