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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §232 Abs1;Rechtssatz
Der Annahme der Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung einer Abgabenschuld müssen entsprechende Tatsachenfeststellungen zugrunde liegen (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 20. Februar 1997, 95/15/0057, und vom 30. Oktober 2001, 96/14/0170).Der Annahme der Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung einer Abgabenschuld müssen entsprechende Tatsachenfeststellungen zugrunde liegen vergleiche die hg. Erkenntnisse vom 20. Februar 1997, 95/15/0057, und vom 30. Oktober 2001, 96/14/0170).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012150036.X04Im RIS seit
30.01.2014Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017