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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §232 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2008/13/0224 E 6. Juli 2011 RS 2Stammrechtssatz
Eine Gefährdung oder Erschwerung iSd § 232 Abs. 1 BAO liegt vor, wenn aus der wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen und den besonderen Umständen des Einzelfalles geschlossen werden kann, dass nur bei raschem Zugriff der Abgabenbehörde die Abgabeneinbringung voraussichtlich gesichert erscheint.Eine Gefährdung oder Erschwerung iSd Paragraph 232, Absatz eins, BAO liegt vor, wenn aus der wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen und den besonderen Umständen des Einzelfalles geschlossen werden kann, dass nur bei raschem Zugriff der Abgabenbehörde die Abgabeneinbringung voraussichtlich gesichert erscheint.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012150036.X01Im RIS seit
30.01.2014Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017