RS Vwgh 2013/12/19 2012/15/0036

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Veröffentlicht am 19.12.2013
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2008/13/0224 E 6. Juli 2011 RS 2

Stammrechtssatz

Eine Gefährdung oder Erschwerung iSd § 232 Abs. 1 BAO liegt vor, wenn aus der wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen und den besonderen Umständen des Einzelfalles geschlossen werden kann, dass nur bei raschem Zugriff der Abgabenbehörde die Abgabeneinbringung voraussichtlich gesichert erscheint.Eine Gefährdung oder Erschwerung iSd Paragraph 232, Absatz eins, BAO liegt vor, wenn aus der wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen und den besonderen Umständen des Einzelfalles geschlossen werden kann, dass nur bei raschem Zugriff der Abgabenbehörde die Abgabeneinbringung voraussichtlich gesichert erscheint.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2012150036.X01

Im RIS seit

30.01.2014

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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