RS Vwgh 2013/12/19 2011/03/0160

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.12.2013
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2011/03/0162 2011/03/0165 2011/03/0164

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2010/03/0100 E 24. April 2013 RS 7

Stammrechtssatz

Die Behörde hat ein Gutachten eines Sachverständigen nicht nur auf seine Richtigkeit, Vollständigkeit und Schlüssigkeit hin zu prüfen (Hinweis E vom 12. Oktober 2004, 2003/05/0019, mwH), sondern sie ist auch gehalten, sich im Rahmen der Begründung des Bescheides mit dem Gutachten auseinander zu setzen und es entsprechend zu würdigen.

Schlagworte

Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Beweismittel Sachverständigenbeweis Gutachten rechtliche Beurteilung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2011030160.X72

Im RIS seit

17.02.2014

Zuletzt aktualisiert am

01.04.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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