RS Vwgh 2014/1/30 2013/15/0158

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Veröffentlicht am 30.01.2014
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §288 Abs1 litd;
BAO §93 Abs3 lita;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2013/15/0160

Rechtssatz

Es ist zulässig, auf die Begründung eines anderen Bescheides zu verweisen. Dies setzt allerdings voraus, dass die Begründung dieses anderen Bescheides seinerseits die Anforderungen an eine Bescheidbegründung erfüllt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2013150158.X02

Im RIS seit

07.03.2014

Zuletzt aktualisiert am

05.06.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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