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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §288 Abs1 litd;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2013/15/0160Rechtssatz
Es ist zulässig, auf die Begründung eines anderen Bescheides zu verweisen. Dies setzt allerdings voraus, dass die Begründung dieses anderen Bescheides seinerseits die Anforderungen an eine Bescheidbegründung erfüllt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013150158.X02Im RIS seit
07.03.2014Zuletzt aktualisiert am
05.06.2014