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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): Ro 2014/10/0089 E 12. August 2014Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/04/0238 E 28. Juni 1994 RS 2Stammrechtssatz
Beruft sich ein Bescheid im Spruch ausdrücklich auf eine infolge vor dem Zeitpunkt der Bescheiderlassung abgeänderte, nun nicht mehr nach der alten Rechtslage anzuwendende Vorschrift, so ist dieser Bescheid allein schon deshalb mit Rechtswidrigkeit des Inhalts behaftet, wenn sich nicht eine inhaltsgleiche Regelung auch nach Änderung des Gesetzes an einer anderen Stelle findet (Hinweis E 10.9.1982, 81/08/0048).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des BerufungsbescheidesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013100163.X03Im RIS seit
03.03.2014Zuletzt aktualisiert am
30.10.2014