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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §38;Rechtssatz
Die Erhebung der Klage der Beschwerdeführer beim Bezirksgericht, um die erforderliche Zustimmung des Liegenschaftsmiteigentümers für die Erlangung einer Baubewilligung zu ersetzen, stellt keine ausreichende sachliche Rechtfertigung für ein Unterbleiben des gegenständlichen Bauauftrages dar (Hinweis Erkenntnisse vom 30. Mai 1995, 95/05/0111, vom 16. März 2012, 2009/05/0157, und vom 30. April 2013, 2011/05/0128, mwN). Die Behörde war somit nicht gehalten, das Bauauftragsverfahren bis zur (rechtskräftigen) Beendigung des genannten zivilgerichtlichen Verfahrens auszusetzen.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013050204.X06Im RIS seit
05.03.2014Zuletzt aktualisiert am
07.04.2014