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L83009 Wohnbauförderung WienNorm
ABGB §672;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2013/05/0208Rechtssatz
Leistungen der Eltern zur Entlastung ihrer Tochter vom Wohnungsaufwand beziehen sich im Zweifel auf den gesamten von der Förderungswerberin zu leistenden Wohnungsaufwand und nicht auf einen allfälligen geringeren "anrechenbaren Wohnungsaufwand" nach dem Wr Wohnbauförderungs- und WohnhaussanierungsG 1989.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013050189.X03Im RIS seit
03.03.2014Zuletzt aktualisiert am
07.04.2014