RS Vwgh 2014/1/30 2013/05/0189

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Veröffentlicht am 30.01.2014
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L83009 Wohnbauförderung Wien
L83049 Wohnhaussanierung Wien
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §672;
Wohnbauförderungs- und WohnhaussanierungsG Wr 1989 §20 Abs1;
Wohnbauförderungs- und WohnhaussanierungsG Wr 1989 §20 Abs6;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2013/05/0208

Rechtssatz

Leistungen der Eltern zur Entlastung ihrer Tochter vom Wohnungsaufwand beziehen sich im Zweifel auf den gesamten von der Förderungswerberin zu leistenden Wohnungsaufwand und nicht auf einen allfälligen geringeren "anrechenbaren Wohnungsaufwand" nach dem Wr Wohnbauförderungs- und WohnhaussanierungsG 1989.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2013050189.X03

Im RIS seit

03.03.2014

Zuletzt aktualisiert am

07.04.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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