RS Vwgh 2014/1/30 2012/05/0081

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Veröffentlicht am 30.01.2014
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die Nichtberücksichtigung einer nicht innerhalb der von der Behörde festgelegten Frist, jedoch vor Erlassung des angefochtenen Bescheides erfolgten Vorlage einer Stellungnahme stellt einen Verfahrensmangel dar (Hinweis E vom 3. November 2011, 2010/18/0212, mwN).

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel Parteiengehör Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2012050081.X01

Im RIS seit

05.03.2014

Zuletzt aktualisiert am

07.04.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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