RS Vwgh 2014/2/19 2013/22/0177

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Veröffentlicht am 19.02.2014
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/18/0039 E 5. April 2002 RS 2

Stammrechtssatz

Das zum "Überraschungsverbot" in Beziehung gesetzte Parteiengehör erstreckt sich nur auf die Feststellung des maßgeblichen Sachverhalts, nicht aber auf die von der belBeh vorzunehmende rechtliche Beurteilung(Hinweis E 21. April 1998, 97/18/0088).

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Parteiengehör

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2013220177.X03

Im RIS seit

14.03.2014

Zuletzt aktualisiert am

28.06.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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