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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §18;Rechtssatz
Eine EU-Entsendung gemäß § 18 AuslBG setzt voraus, dass dem entsendenden Unternehmen ein Auftrag zu eigener Erfüllung erteilt wurde.Eine EU-Entsendung gemäß Paragraph 18, AuslBG setzt voraus, dass dem entsendenden Unternehmen ein Auftrag zu eigener Erfüllung erteilt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:RO2014090017.J01Im RIS seit
24.03.2014Zuletzt aktualisiert am
07.05.2014