Index
E3L E13300500Norm
31998L0034 Notifikations-RL;Rechtssatz
Die Regelungen des Bundes-Abfallwirtschaftsplans stellen technische Vorschriften und einen Leitfaden zur Interpretation der Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen, ABl. Nr. L 190 vom 12. Juli 2006, dar. Insoweit haben diese Regelungen jedenfalls den Charakter eines Regelwerkes (vergleichbar mit jenem von ÖNORMEN) mit der Wirkung eines objektivierten, generellen Gutachtens, das gegebenenfalls durch ein fachliches Gegengutachten widerlegt werden könnte (vgl. E 24. Oktober 2001, 98/04/0181; E 26. Juni 2013, 2012/05/0187).Die Regelungen des Bundes-Abfallwirtschaftsplans stellen technische Vorschriften und einen Leitfaden zur Interpretation der Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen, ABl. Nr. L 190 vom 12. Juli 2006, dar. Insoweit haben diese Regelungen jedenfalls den Charakter eines Regelwerkes (vergleichbar mit jenem von ÖNORMEN) mit der Wirkung eines objektivierten, generellen Gutachtens, das gegebenenfalls durch ein fachliches Gegengutachten widerlegt werden könnte vergleiche E 24. Oktober 2001, 98/04/0181; E 26. Juni 2013, 2012/05/0187).
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigengutachten Vorliegen eines GutachtensEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2011070180.X01Im RIS seit
24.04.2014Zuletzt aktualisiert am
02.10.2017