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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
GewO 1994 §370 Abs1;Rechtssatz
Nach der hg. Rechtsprechung ergibt sich bereits aus dem klaren Wortlaut des § 9 Abs. 1 VStG, dass die darin getroffene Regelung nur subsidiär, dh nur dann zur Anwendung zu kommen hat, wenn in den im Einzelfall anzuwendenden besonderen Verwaltungsvorschriften nicht eine selbständige Regelung der Verantwortlichkeit nach außen getroffen ist (Hinweis E vom 30. September 2010, 2010/03/0119, mwN). Im Bereich des Gewerberechts wird mit § 370 Abs. 1 bzw. 4 GewO 1994 eine derartige Regelung getroffen, wonach Geld- oder Verfallsstrafen gegen den Geschäftsführer bzw. Filialgeschäftsführer zu verhängen sind, wenn die Bestellung eines solchen angezeigt oder genehmigt wurde. Die Behörde ist daher nicht von der hg. Rechtsprechung abgewichen, wenn sie die Auffassung vertreten hat, im Gewerberecht komme die Bestellung eines strafrechtlich Verantwortlichen nach § 9 VStG nicht in Betracht (Hinweis E vom 1. Juli 1997, 97/04/0063).Nach der hg. Rechtsprechung ergibt sich bereits aus dem klaren Wortlaut des Paragraph 9, Absatz eins, VStG, dass die darin getroffene Regelung nur subsidiär, dh nur dann zur Anwendung zu kommen hat, wenn in den im Einzelfall anzuwendenden besonderen Verwaltungsvorschriften nicht eine selbständige Regelung der Verantwortlichkeit nach außen getroffen ist (Hinweis E vom 30. September 2010, 2010/03/0119, mwN). Im Bereich des Gewerberechts wird mit Paragraph 370, Absatz eins, bzw. 4 GewO 1994 eine derartige Regelung getroffen, wonach Geld- oder Verfallsstrafen gegen den Geschäftsführer bzw. Filialgeschäftsführer zu verhängen sind, wenn die Bestellung eines solchen angezeigt oder genehmigt wurde. Die Behörde ist daher nicht von der hg. Rechtsprechung abgewichen, wenn sie die Auffassung vertreten hat, im Gewerberecht komme die Bestellung eines strafrechtlich Verantwortlichen nach Paragraph 9, VStG nicht in Betracht (Hinweis E vom 1. Juli 1997, 97/04/0063).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:RO2014040030.J03Im RIS seit
16.05.2014Zuletzt aktualisiert am
19.05.2014