RS Vwgh 2014/2/26 2012/02/0079

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Veröffentlicht am 26.02.2014
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Ob eine Entschuldigung die Abwesenheit rechtfertigt oder nicht, unterliegt der Beurteilung der Behörde (vgl. E 16. Oktober 2009, 2009/02/0019).Ob eine Entschuldigung die Abwesenheit rechtfertigt oder nicht, unterliegt der Beurteilung der Behörde vergleiche E 16. Oktober 2009, 2009/02/0019).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2012020079.X02

Im RIS seit

21.03.2014

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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