RS Vwgh 2014/2/26 2009/13/0112

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Veröffentlicht am 26.02.2014
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Index

21/01 Handelsrecht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §79;
FBG 1991 §40;
  1. BAO § 79 heute
  2. BAO § 79 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Rechtssatz

Die Löschung einer GmbH im Firmenbuch hat bloß deklarativen Charakter. Die Rechtspersönlichkeit der Gesellschaft besteht solange fort, als noch Abwicklungsbedarf vorhanden ist, was dann der Fall ist, wenn Abgabenverbindlichkeiten einer solchen Gesellschaft bescheidmäßig festzusetzen sind (vgl. - mit Hinweisen auf die hg. Rechtsprechung - Ritz, BAO5, § 79 Tz 11).Die Löschung einer GmbH im Firmenbuch hat bloß deklarativen Charakter. Die Rechtspersönlichkeit der Gesellschaft besteht solange fort, als noch Abwicklungsbedarf vorhanden ist, was dann der Fall ist, wenn Abgabenverbindlichkeiten einer solchen Gesellschaft bescheidmäßig festzusetzen sind vergleiche - mit Hinweisen auf die hg. Rechtsprechung - Ritz, BAO5, Paragraph 79, Tz 11).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2009130112.X01

Im RIS seit

24.03.2014

Zuletzt aktualisiert am

05.06.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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