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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2005/12/0109 E 21. Oktober 2005 RS 1Stammrechtssatz
Wie der Verwaltungsgerichtshof in seinem die Bestellung zum Leiter einer unter § 1 Abs. 1 LDG 1984 fallenden Schule in Niederösterreich betreffenden Beschluss vom 13. Juni 2003, Zl. 2003/12/0013, ausführlich dargelegt hat, kommt einem Bewerber um die Verleihung einer schulfesten Leiterstelle mangels rechtlicher Verdichtung Parteistellung auf Grund eines Rechtsanspruches oder eines rechtlichen Interesses im Sinne des § 8 AVG nicht zu.Wie der Verwaltungsgerichtshof in seinem die Bestellung zum Leiter einer unter Paragraph eins, Absatz eins, LDG 1984 fallenden Schule in Niederösterreich betreffenden Beschluss vom 13. Juni 2003, Zl. 2003/12/0013, ausführlich dargelegt hat, kommt einem Bewerber um die Verleihung einer schulfesten Leiterstelle mangels rechtlicher Verdichtung Parteistellung auf Grund eines Rechtsanspruches oder eines rechtlichen Interesses im Sinne des Paragraph 8, AVG nicht zu.
Schlagworte
DienstrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013120089.X01Im RIS seit
04.04.2014Zuletzt aktualisiert am
23.05.2014