Index
32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §6 Abs1 Z3 litd;Rechtssatz
Gemäß § 6 Abs. 1 Z 3 lit. d UStG 1994 sind umsatzsteuerbefreit "die Beförderungen von Personen mit Schiffen und Luftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Beförderungsverkehr, ausgenommen die Personenbeförderung auf dem Bodensee". Die Befreiung erfasst die Beförderung von Personen, wobei es auf den Zweck der Beförderung nicht ankommt (vgl. Ruppe/Achatz, UStG4, § 6 Tz 63).Gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 3, Litera d, UStG 1994 sind umsatzsteuerbefreit "die Beförderungen von Personen mit Schiffen und Luftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Beförderungsverkehr, ausgenommen die Personenbeförderung auf dem Bodensee". Die Befreiung erfasst die Beförderung von Personen, wobei es auf den Zweck der Beförderung nicht ankommt vergleiche Ruppe/Achatz, UStG4, Paragraph 6, Tz 63).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2012150044.X06Im RIS seit
04.04.2014Zuletzt aktualisiert am
28.06.2018