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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Rechtssatz
Es steht der Wiederaufnahme nicht entgegen, dass ein Prüfer, zumal in dem Abgabenverfahren eines anderen Steuerpflichtigen, von den maßgeblichen Tatsachen Kenntnis hatte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2011150106.X02Im RIS seit
28.03.2014Zuletzt aktualisiert am
14.07.2014