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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §108e Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2012/15/0055 E 5. September 2012 RS 1Stammrechtssatz
Gemäß § 108e Abs. 1 EStG 1988 konnte u.a. hinsichtlich des Jahres 2002 für den Investitionszuwachs bei prämienbegünstigten Wirtschaftsgütern eine Investitionszuwachsprämie geltend gemacht werden. Zu den Voraussetzungen für den Anspruch auf Investitionszuwachsprämie gehört das Vorliegen von betrieblichen Einkünften iSd § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 EStG 1988 (vgl. Hofstätter/Reichel, Tz 6 zu § 108e EStG 1988).Gemäß Paragraph 108 e, Absatz eins, EStG 1988 konnte u.a. hinsichtlich des Jahres 2002 für den Investitionszuwachs bei prämienbegünstigten Wirtschaftsgütern eine Investitionszuwachsprämie geltend gemacht werden. Zu den Voraussetzungen für den Anspruch auf Investitionszuwachsprämie gehört das Vorliegen von betrieblichen Einkünften iSd Paragraph 2, Absatz 3, Ziffer eins bis 3 EStG 1988 vergleiche Hofstätter/Reichel, Tz 6 zu Paragraph 108 e, EStG 1988).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2011150082.X01Im RIS seit
27.03.2014Zuletzt aktualisiert am
28.06.2018