RS Vwgh 2014/2/27 2009/15/0212

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.2014
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Jedes Schätzungsergebnis - auch jenes im Rahmen einer Vermögenszuwachsrechnung (vgl. Punkt 3.5 des hg. Erkenntnisses vom 28. Februar 2012, 2008/15/0005) - muss auch mit den Lebenserfahrungen in Einklang stehen.Jedes Schätzungsergebnis - auch jenes im Rahmen einer Vermögenszuwachsrechnung vergleiche Punkt 3.5 des hg. Erkenntnisses vom 28. Februar 2012, 2008/15/0005) - muss auch mit den Lebenserfahrungen in Einklang stehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2009150212.X11

Im RIS seit

01.04.2014

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten