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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Jedes Schätzungsergebnis - auch jenes im Rahmen einer Vermögenszuwachsrechnung (vgl. Punkt 3.5 des hg. Erkenntnisses vom 28. Februar 2012, 2008/15/0005) - muss auch mit den Lebenserfahrungen in Einklang stehen.Jedes Schätzungsergebnis - auch jenes im Rahmen einer Vermögenszuwachsrechnung vergleiche Punkt 3.5 des hg. Erkenntnisses vom 28. Februar 2012, 2008/15/0005) - muss auch mit den Lebenserfahrungen in Einklang stehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2009150212.X11Im RIS seit
01.04.2014Zuletzt aktualisiert am
14.07.2014