RS Vwgh 2014/2/27 2009/15/0212

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Veröffentlicht am 27.02.2014
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2007/15/0286 E 28. Mai 2008 RS 2

Stammrechtssatz

Bei der Schätzung an Hand des Vermögenszuwachses oder des Geldverkehrs handelt es sich um Schätzungsmethoden, die als solche durchaus zur Feststellung der den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechenden Besteuerungsgrundlagen geeignet sind (vgl. etwa Ritz, BAO3, § 184 Tz 17).Bei der Schätzung an Hand des Vermögenszuwachses oder des Geldverkehrs handelt es sich um Schätzungsmethoden, die als solche durchaus zur Feststellung der den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechenden Besteuerungsgrundlagen geeignet sind vergleiche etwa Ritz, BAO3, Paragraph 184, Tz 17).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2009150212.X08

Im RIS seit

01.04.2014

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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