Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2007/15/0286 E 28. Mai 2008 RS 2Stammrechtssatz
Bei der Schätzung an Hand des Vermögenszuwachses oder des Geldverkehrs handelt es sich um Schätzungsmethoden, die als solche durchaus zur Feststellung der den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechenden Besteuerungsgrundlagen geeignet sind (vgl. etwa Ritz, BAO3, § 184 Tz 17).Bei der Schätzung an Hand des Vermögenszuwachses oder des Geldverkehrs handelt es sich um Schätzungsmethoden, die als solche durchaus zur Feststellung der den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechenden Besteuerungsgrundlagen geeignet sind vergleiche etwa Ritz, BAO3, Paragraph 184, Tz 17).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2009150212.X08Im RIS seit
01.04.2014Zuletzt aktualisiert am
14.07.2014