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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §762;Rechtssatz
Dem durch Vorschüsse oder Vorausempfänge behaupteter Maßen verkürzten Pflichtteilsberechtigten - oder wie hier Rechtsnachfolger eines Pflichtteilsberechtigten - steht nicht ein Anspruch auf Herausgabe einer Quote der (eingeantworteten) Verlassenschaft zu, sondern ein solcher auf Ausgleich in Geld (vgl. Welser in Rummel, Kommentar zum Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch, 1. Band3, Rz 6 zu §§ 762 bis 764).Dem durch Vorschüsse oder Vorausempfänge behaupteter Maßen verkürzten Pflichtteilsberechtigten - oder wie hier Rechtsnachfolger eines Pflichtteilsberechtigten - steht nicht ein Anspruch auf Herausgabe einer Quote der (eingeantworteten) Verlassenschaft zu, sondern ein solcher auf Ausgleich in Geld vergleiche Welser in Rummel, Kommentar zum Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch, 1. Band3, Rz 6 zu Paragraphen 762 bis 764).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013160174.X03Im RIS seit
27.03.2014Zuletzt aktualisiert am
15.07.2014