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65/01 Allgemeines PensionsrechtNorm
PG 1965 §5 Abs4 Z2 idF 2001/I/087;Rechtssatz
Die lediglich eine Minderung der Erwerbsfähigkeit bezogen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt von 7 % begründende beiderseitige Innenohrschwerhörigkeit mit Tinnitus reicht nicht als Grundlage einer wirkenden Bedingung für die Dienstunfähigkeit, wie sie die Bestimmung des § 5 Abs. 4 Z. 2 PG 1965 erfordert, aus (vgl. E 23. November 2011, 2010/12/0058).Die lediglich eine Minderung der Erwerbsfähigkeit bezogen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt von 7 % begründende beiderseitige Innenohrschwerhörigkeit mit Tinnitus reicht nicht als Grundlage einer wirkenden Bedingung für die Dienstunfähigkeit, wie sie die Bestimmung des Paragraph 5, Absatz 4, Ziffer 2, PG 1965 erfordert, aus vergleiche E 23. November 2011, 2010/12/0058).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013120202.X01Im RIS seit
21.05.2014Zuletzt aktualisiert am
23.05.2014