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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Ist ein Arbeitsplatz infolge zwischenzeitiger Organisationsänderungen untergegangen, so kommt er schon aus diesem Grund nicht mehr als tauglicher Verweisungsarbeitsplatz in Betracht und ist die Dienstbehörde nicht gehalten, durch entsprechende Organisationsmaßnahmen einen solchen Arbeitsplatz neuerlich einzurichten.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013120101.X06Im RIS seit
24.04.2014Zuletzt aktualisiert am
23.05.2014