Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Für die Frage der Zulässigkeit einer amtswegigen Ruhestandsversetzung gemäß § 14 BDG 1979 ist die Sachlage im Zeitpunkt der Erlassung des diesbezüglichen Rechtsgestaltungsbescheides maßgeblich, auch wenn sich die Verhältnisse während des Verfahrens zum Nachteil des Beamten verändert haben (vgl. E 28. Jänner 2010, 2009/12/0047).Für die Frage der Zulässigkeit einer amtswegigen Ruhestandsversetzung gemäß Paragraph 14, BDG 1979 ist die Sachlage im Zeitpunkt der Erlassung des diesbezüglichen Rechtsgestaltungsbescheides maßgeblich, auch wenn sich die Verhältnisse während des Verfahrens zum Nachteil des Beamten verändert haben vergleiche E 28. Jänner 2010, 2009/12/0047).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013120101.X03Im RIS seit
24.04.2014Zuletzt aktualisiert am
23.05.2014