RS Vwgh 2014/3/20 2013/07/0279

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Veröffentlicht am 20.03.2014
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2008/17/0212 E 20. März 2009 RS 1

Stammrechtssatz

Abstrakt gehaltene zukunftsgerichtete Feststellungsanträge, die einem Rechtsgutachten nahe kommen, sind unzulässig.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2013070279.X03

Im RIS seit

24.04.2014

Zuletzt aktualisiert am

19.10.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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