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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KStG 1988 §8 Abs1;Rechtssatz
Führt der Gesellschafter der Gesellschaft Vermögen zu, kann die Leistung des Gesellschafters - wenn klare schuldrechtliche Beziehungen fehlen - als Einlage zu werten sein. Verdeckte Sacheinlagen können auch durch nicht fremdübliche Rechtsgeschäfte verwirklicht werden (vgl. Kirchmayr in Achatz/Kirchmayr, KStG, § 8 Tz 98).Führt der Gesellschafter der Gesellschaft Vermögen zu, kann die Leistung des Gesellschafters - wenn klare schuldrechtliche Beziehungen fehlen - als Einlage zu werten sein. Verdeckte Sacheinlagen können auch durch nicht fremdübliche Rechtsgeschäfte verwirklicht werden vergleiche Kirchmayr in Achatz/Kirchmayr, KStG, Paragraph 8, Tz 98).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2011150120.X03Im RIS seit
24.04.2014Zuletzt aktualisiert am
28.08.2014