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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §30;Rechtssatz
Das öffentliche Interesse an einer Trinkwasserversorgung mit reinem Wasser ist grundsätzlich auch bei einer bloß geringen Anzahl von Versorgten als gegeben anzusehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2011070237.X02Im RIS seit
24.04.2014Zuletzt aktualisiert am
16.06.2014