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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
EStG 1988 §21 Abs1 Z3;Rechtssatz
Nach § 2 Abs. 4 LVO liegt bei Betätigungen gemäß § 1 Abs. 2 Liebhaberei dann nicht vor, wenn die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit in einem absehbaren Zeitraum einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 3) erwarten lässt. Da die in Rede stehende Betätigung dem Tatbestand des § 21 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 zu subsumieren ist, musste bei der Gesamtgewinnermittlung grundsätzlich auch der Gewinn aus der Veräußerung des Fischereirechtes berücksichtigt werden. Dadurch ergibt sich in jedem Fall ein Gesamtgewinn. Die Bewirtschaftung des Fischereirechtes stellte demnach auch dann eine Einkunftsquelle dar, wenn sie als Betätigung gemäß § 1 Abs. 2 LVO zu werten wäre. (Hier: Der Abgabepflichtige verkaufte im Jahr 2006 ein Fischereirecht, das er 1994 unentgeltlich im Erbweg erworben, zunächst selbst bewirtschaftet und ab 1. Jänner 2004 verpachtet hatte.)Nach Paragraph 2, Absatz 4, LVO liegt bei Betätigungen gemäß Paragraph eins, Absatz 2, Liebhaberei dann nicht vor, wenn die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit in einem absehbaren Zeitraum einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (Paragraph 3,) erwarten lässt. Da die in Rede stehende Betätigung dem Tatbestand des Paragraph 21, Absatz eins, Ziffer 3, EStG 1988 zu subsumieren ist, musste bei der Gesamtgewinnermittlung grundsätzlich auch der Gewinn aus der Veräußerung des Fischereirechtes berücksichtigt werden. Dadurch ergibt sich in jedem Fall ein Gesamtgewinn. Die Bewirtschaftung des Fischereirechtes stellte demnach auch dann eine Einkunftsquelle dar, wenn sie als Betätigung gemäß Paragraph eins, Absatz 2, LVO zu werten wäre. (Hier: Der Abgabepflichtige verkaufte im Jahr 2006 ein Fischereirecht, das er 1994 unentgeltlich im Erbweg erworben, zunächst selbst bewirtschaftet und ab 1. Jänner 2004 verpachtet hatte.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2010150123.X03Im RIS seit
24.04.2014Zuletzt aktualisiert am
28.08.2014