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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
B-VG Art133 Abs4;Rechtssatz
Bis zum Inkrafttreten des § 45 Abs. 1 VStG idF BGBl. I Nr. 33/2013 am 1. Juli 2013 war die Frage des Absehens von der Strafe in § 21 Abs. 1 VStG geregelt. In den Erläuternden Bemerkungen zur RV (2009 der Beilagen XXIV. GP) wird zu § 45 Abs. 1 Z 4 VStG ausgeführt:Bis zum Inkrafttreten des Paragraph 45, Absatz eins, VStG in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013, am 1. Juli 2013 war die Frage des Absehens von der Strafe in Paragraph 21, Absatz eins, VStG geregelt. In den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage (2009 der Beilagen römisch 24 . Gesetzgebungsperiode wird zu Paragraph 45, Absatz eins, Ziffer 4, VStG ausgeführt:
"Der vorgeschlagene § 45 Abs. 1 Z 4 und der neue Schlusssatz dieses Absatzes entsprechen im Wesentlichen § 21 Abs. 1". Die zu § 21 Abs. 1 VStG idF vor der Novelle BGBl. I Nr. 33/2013 ergangene hg. Judikatur (Hinweis E vom 5. Juli 2007, 2006/06/0284, mit Hinweisen auf die Literatur) kann daher zur Auslegung des § 45 Abs. 1 Z 4 VStG idF der Novelle BGBl. I Nr. 33/2013 herangezogen werden. Eine Rechtsfrage, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, liegt somit nicht vor."Der vorgeschlagene Paragraph 45, Absatz eins, Ziffer 4 und der neue Schlusssatz dieses Absatzes entsprechen im Wesentlichen Paragraph 21, Absatz eins, Die zu Paragraph 21, Absatz eins, VStG in der Fassung vor der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013, ergangene hg. Judikatur (Hinweis E vom 5. Juli 2007, 2006/06/0284, mit Hinweisen auf die Literatur) kann daher zur Auslegung des Paragraph 45, Absatz eins, Ziffer 4, VStG in der Fassung der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013, herangezogen werden. Eine Rechtsfrage, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, liegt somit nicht vor.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013060246.X01Im RIS seit
05.06.2014Zuletzt aktualisiert am
06.06.2014