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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGbk-ÜG 2013 §4 Abs5;Rechtssatz
Gemäß der nach § 4 Abs. 5 VwGbk-ÜG sinngemäß anzuwendenden Bestimmung des § 28 Abs. 1 Z. 4 VwGG in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2013 geltenden Fassung hat die Revision die bestimmte Bezeichnung des Rechtes zu enthalten, in dem der Revisionswerber verletzt zu sein behauptet (Beschwerdepunkte; vgl. den B vom 19. Februar 2014, Ro 2014/10/0023). Durch den Beschwerdepunkt (Revisionspunkt) wird der Prozessgegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens festgelegt und der Rahmen abgesteckt, an den der Verwaltungsgerichtshof bei der Prüfung des angefochtenen Bescheides im Rahmen seiner Zuständigkeit gemäß § 41 Abs. 1 VwGG gebunden ist. Danach hat der Gerichtshof nicht zu prüfen, ob irgend ein subjektives Recht des Revisionswerbers, sondern nur, ob jenes verletzt wurde, dessen Verletzung er behauptet (Hinweis B vom 19. September 2012, 2012/01/0013, mwN, sowie den erwähnten B vom 19. Februar 2014).Gemäß der nach Paragraph 4, Absatz 5, VwGbk-ÜG sinngemäß anzuwendenden Bestimmung des Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 4, VwGG in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2013 geltenden Fassung hat die Revision die bestimmte Bezeichnung des Rechtes zu enthalten, in dem der Revisionswerber verletzt zu sein behauptet (Beschwerdepunkte; vergleiche den B vom 19. Februar 2014, Ro 2014/10/0023). Durch den Beschwerdepunkt (Revisionspunkt) wird der Prozessgegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens festgelegt und der Rahmen abgesteckt, an den der Verwaltungsgerichtshof bei der Prüfung des angefochtenen Bescheides im Rahmen seiner Zuständigkeit gemäß Paragraph 41, Absatz eins, VwGG gebunden ist. Danach hat der Gerichtshof nicht zu prüfen, ob irgend ein subjektives Recht des Revisionswerbers, sondern nur, ob jenes verletzt wurde, dessen Verletzung er behauptet (Hinweis B vom 19. September 2012, 2012/01/0013, mwN, sowie den erwähnten B vom 19. Februar 2014).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:RO2014010017.J01Im RIS seit
28.05.2014Zuletzt aktualisiert am
30.05.2014