RS Vwgh 2014/3/25 Ra 2014/04/0001

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Veröffentlicht am 25.03.2014
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E6J
97 Öffentliches Auftragswesen

Rechtssatz

Das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) vom 4. Juli 2013 in der Rechtssache Rs C-100/12, Fastweb SpA betrifft alleine die - so der EuGH im Tenor dieses Urteils ausdrücklich - "im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens" erhobene "auf die fehlende Klagebefugnis des klagenden Bieters gestützte Einrede der Unzulässigkeit" und unterscheidet sich daher von einem Fall, in dem die Vergabekontrollbehörde den Nachprüfungsantrag als zulässig erachtet hat. Daher muss in einer solchen Fallkonstellation nicht auf die Frage eingegangen werden, inwieweit dieses Urteil des EuGH zu berücksichtigen wäre (Hinweis E vom 21. Jänner 2014, 2011/04/0133).

Gerichtsentscheidung

EuGH 62012CJ0100 Fastweb VORAB

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:RA2014040001.L04

Im RIS seit

30.06.2014

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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