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97 Öffentliches AuftragswesenNorm
BVergG 2006 §312 Abs2 Z2;Rechtssatz
Eine Nichtigerklärung des Vergabeverfahrens als solches ist im System der gesondert anfechtbaren Entscheidungen im BVergG 2006 nicht vorgesehen (vgl. im Übrigen zur "Sache" des Vergabenachprüfungsverfahrens das E vom 16. Oktober 2013, 2012/04/0027, mwN).Eine Nichtigerklärung des Vergabeverfahrens als solches ist im System der gesondert anfechtbaren Entscheidungen im BVergG 2006 nicht vorgesehen vergleiche im Übrigen zur "Sache" des Vergabenachprüfungsverfahrens das E vom 16. Oktober 2013, 2012/04/0027, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:RA2014040001.L03Im RIS seit
30.06.2014Zuletzt aktualisiert am
26.06.2015