RS Vwgh 2014/3/25 2012/04/0145

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Veröffentlicht am 25.03.2014
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97 Öffentliches Auftragswesen

Norm

BVergG 2002 §94;
BVergG 2002 §98 Z8;
BVergG 2006 §73;

Rechtssatz

Im Zusammenhang mit dem öffentlichen Auftragswesen gelten einzelne nur für den "klassischen" Bereich vorgesehene Bestimmungen auch für den Sektorenbereich (siehe etwa hinsichtlich der §§ 94 und 98 Z 8 des Bundesvergabegesetzes 2002 das hg. Erkenntnis vom 24. Februar 2006, Zl. 2004/04/0078).Im Zusammenhang mit dem öffentlichen Auftragswesen gelten einzelne nur für den "klassischen" Bereich vorgesehene Bestimmungen auch für den Sektorenbereich (siehe etwa hinsichtlich der Paragraphen 94 und 98 Ziffer 8, des Bundesvergabegesetzes 2002 das hg. Erkenntnis vom 24. Februar 2006, Zl. 2004/04/0078).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2012040145.X02

Im RIS seit

20.05.2014

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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