RS Vwgh 2014/3/26 2012/03/0055

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.03.2014
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Index

22/02 Zivilprozessordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §44a;
AVG §47;
ZPO §292 Abs1;
  1. AVG § 44a heute
  2. AVG § 44a gültig ab 01.01.9000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 82/2025
  3. AVG § 44a gültig von 01.01.2026 bis 01.01.9000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 82/2025
  4. AVG § 44a gültig von 01.03.2013 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  5. AVG § 44a gültig von 01.01.2011 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010
  6. AVG § 44a gültig von 01.01.1999 bis 31.12.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2009/07/0160 E 24. März 2011 RS 2

Stammrechtssatz

Die Bestätigung des Bürgermeisters einer Stadtgemeinde über den erfolgten Anschlag eines Edikts in einem Großverfahren nach den §§ 44a ff AVG ist als öffentliche Urkunde iSd § 47 AVG anzusehen, da sie von einer österreichischen öffentlichen Behörde innerhalb des ihr zugewiesenen Geschäftskreises auf Papier errichtet wurde. Eine solche Urkunde begründet aber gemäß § 292 Abs 1 ZPO vollen Beweis dessen, was darin von der Behörde amtlich verfügt oder erklärt oder was darin bezeugt wurde, sie begründet also die Vermutung der inhaltlichen Richtigkeit.Die Bestätigung des Bürgermeisters einer Stadtgemeinde über den erfolgten Anschlag eines Edikts in einem Großverfahren nach den Paragraphen 44 a, ff AVG ist als öffentliche Urkunde iSd Paragraph 47, AVG anzusehen, da sie von einer österreichischen öffentlichen Behörde innerhalb des ihr zugewiesenen Geschäftskreises auf Papier errichtet wurde. Eine solche Urkunde begründet aber gemäß Paragraph 292, Absatz eins, ZPO vollen Beweis dessen, was darin von der Behörde amtlich verfügt oder erklärt oder was darin bezeugt wurde, sie begründet also die Vermutung der inhaltlichen Richtigkeit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2012030055.X05

Im RIS seit

14.05.2014

Zuletzt aktualisiert am

30.05.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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