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10/10 GrundrechteNorm
AVG §44a Abs3;Rechtssatz
Der Vorwurf, dass durch die Anwendung der §§ 44a ff AVG die beschwerdeführende Partei (mit Blick auf die Kundmachung in einer Bundesländerausgabe) in ihrem Grundrecht auf freie Wahl des Aufenthalts gemäß Art 6 Abs 1 StGG iVm Art 2 Abs 1 des vierten Zusatzprotokolls zur MRK verletzt worden wäre, erweist sich als nicht zielführend.Der Vorwurf, dass durch die Anwendung der Paragraphen 44 a, ff AVG die beschwerdeführende Partei (mit Blick auf die Kundmachung in einer Bundesländerausgabe) in ihrem Grundrecht auf freie Wahl des Aufenthalts gemäß Artikel 6, Absatz eins, StGG in Verbindung mit Artikel 2, Absatz eins, des vierten Zusatzprotokolls zur MRK verletzt worden wäre, erweist sich als nicht zielführend.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2012030055.X04Im RIS seit
14.05.2014Zuletzt aktualisiert am
30.05.2014