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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §44a Abs3;Rechtssatz
Mit der Anforderung, dass die Zeitungen im Bundesland "weit verbreitet" sein müssen (§ 44a Abs 3 AVG), stellt das Gesetz auf die Anzahl der Leser ab, wobei es sich aber nicht um die Zeitung mit der höchsten Auflagezahl handeln muss; wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass mit den beiden Zeitungen ein breites Leserspektrum im Hinblick auf den potentiell Betroffenen erreicht wird (Hinweis E vom 27. September 2013, 2010/05/0202, mwH).Mit der Anforderung, dass die Zeitungen im Bundesland "weit verbreitet" sein müssen (Paragraph 44 a, Absatz 3, AVG), stellt das Gesetz auf die Anzahl der Leser ab, wobei es sich aber nicht um die Zeitung mit der höchsten Auflagezahl handeln muss; wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass mit den beiden Zeitungen ein breites Leserspektrum im Hinblick auf den potentiell Betroffenen erreicht wird (Hinweis E vom 27. September 2013, 2010/05/0202, mwH).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2012030055.X01Im RIS seit
14.05.2014Zuletzt aktualisiert am
30.05.2014